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Meinungen unserer Leser zum Artikel
Abtreibung Heute
die Frau muss
dem Arzt eine Bescheinigung vorlegen, dass sie sich mindestens Tage vor dem
Eingriff nach dem Schwangerschaftskonflikt-Gesetz beraten ließ.
Außerdem darf die Frau nicht länger als schon 12 Wochen schwanger
sein.
wenn
der Arzt festgestellt hat, dass die Schwangerschaft eine Gefahr für das
Leben der Schwangeren bedeutet oder das Risiko einer schwerwiegenden
Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit birgt
und es keine anderen zumutbaren Maßnahmen gibt, die Gefahr
abzuwenden.
Dass diese
Vorraussetzungen erfüllt sind, muss von einem Arzt bescheinigt werden, der
die Abtreibung aber nicht vornehmen darf.
Diese Art der
Abtreibung kann bis unmittelbar vor dem errechneten Geburtstermin stattfinden.
In Einzelfällen ist dabei aber mit einem lebendem Kind zu rechnen das dann
intensivmedizinisch versorgt werden müsste. Durch die Abtreibung kann es
dann zu einer Schädigung des Kindes kommen.
Aus ethischen
Gründen nehmen viele Frauenarzte eine Abtreibung zu einem späten
Geburtstermin nicht mehr vor.
(keine
Beratungspflicht)
wenn
das Kid bei einer sexuellen Straftat gegen die Selbstbestimmung der Frau gezeugt
wurde (Vergewaltigung) und dann nur, wenn seit der Empfängnis nicht mehr
als 12 Wochen vergangen sind.
(keine
Beratungspflicht)
der
Eingriff kann in Narkose, Regionalbetäubung oder örtlicher
Betäubung durchgeführt werden.
Um einen besseren
Zugang zur Gebärmutterhöhle zu schaffen, ist es meist erforderlich,
den Gebärmutterhals mit einem speziellen Instrument, welches durch die
Scheide eingeführt wird, aufzudehnen. Der Embryo wird sodann entweder mit
einem Absaugungsgerät oder mit einem scharfen Instrument (Curette)
ausgeschabt. Neben dem Embryo wird auch Schleimhaut mit entfernt. Gelegentlich
müssen auch beide Methoden miteinander kombiniert werden.
Häufig ist
es zudem notwendig, den Gebärmutterhals vor dem Eingriff medikamentös
zu erweitern. Die Medikamente werden in diesem Fall einige Stunden vor der
Operation in den Gebärmutterhals oder vor dem Muttermund gebracht. Dies
erleichtert die Aufdehnung und reduziert die Spätfolgen
weitgehend.
die
Fehlgeburt kann je nach bestehender Schwangerschaftswoche mit
unterschiedlichen Medikamenten angeregt werden.
Der
medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird vor allem bei weit
fortgeschrittenen Schwangerschaften vorgenommen, da das Kind wegen der
Größe nicht mehr ohne hohes Risiko für die Schwangere entfernt
werden kann.
Dabei handelt es
sich um Hormone, die entweder als Tablette direkt vor den Muttermund gelegt oder
als Gel in den Gebärmutterhals eingespritzt werden. Es kommt dadurch zu
regelmäßigen Wehen und zur Ausstoßung des Kindes. Die
wehenanregenden Medikamente können auch über eine Infusion
zugeführt werden. Gelegentlich müssen auch mehrere Arten der
Medikamentengabe kombiniert werden. Nach der Ausstoßung ist meistens noch
eine Ausschabung notwendig, um eventuell zurückgebliebene Gewebereste zu
entfernen.
Auch dabei kann
es zur Geburt eines lebenden Kindes kommen (s.o.)
bei späteren
Schwangerschaften ins mit einer Neigung zu Fehl- und Frühgeburten zu rechnen.
Auch sonst. Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf und Geburtsverlauf können
vermehrt vorkommen.
Die Abtreibung kann Depressionen, Schuldgefühle oder seelisch bedingte
Sexualstörungen verursachen. unter Umständen ist dann eine längerfristige
Behandlung notwendig.
Ein paar Zahlen aus dem Jahr 1998:
Insgesamt 131 795
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
Die meisten Frauen, die abtrieben (67 404) waren verheiratet
127 423 Abtreibungen ohne Indikation nach der Beratungsregelung
Die meisten Abtreibungen in Nordrhein-Westfahlen (26 613)
Die meisten Frauen die abtrieben, waren im Alter zwischen 18 und 25 Jahren
(33 491)
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden) Meinungen unserer Leser zum Artikel |
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